Diese Ressource enthält Video-Highlights von der Veranstaltung zur Vorstellung des Leitfadens von Youth Cancer Europe im Europäischen Parlament aus dem Jahr 2018. Thematisiert wurde dabei das erste von fünf Schlüsselthemen des Leitfadens, nämlich The Right to be Forgotten – das Recht auf Vergessenwerden nach einer Krebsbehandlung.
Als direktes Ergebnis der Lobbyarbeit von YCE seit 2018 wurde das Thema des Vergessenwerdens in den Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung aufgenommen. Auch wurde das Thema in die Entschließung des BECA-Ausschusses des Europäischen Parlaments implementiert, das die Stärkung Europas im Kampf gegen den Krebs zum Ziel hat. In der Entwicklung einer umfassenden und koordinierten Strategie 2020/2267(INI) ist das Vorhaben, dass bis spätestens 2025 alle Mitgliedstaaten das Recht auf Vergessenwerden für alle europäischen Patient:innen garantieren sollen. Das gilt im Zeitraum von zehn Jahre nach dem Ende einer Behandlung und bis zu fünf Jahre nach dem Ende der Behandlung für jene Patient:innen, deren Diagnose vor dem 18. Lebensjahr gestellt wurde.
Der Bericht, der sich an die Leitlinie von YCE anlehnt, fordert die Einführung gemeinsamer Standards für das Recht auf Vergessenwerden im Rahmen der einschlägigen verbraucherschutzpolitischen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es gilt die fragmentierten nationalen Vorgangsweisen im Bereich der Prüfung von Kreditwürdigkeit zu beheben und den gleichberechtigten Zugang zu Krediten zu gewährleisten, und zwar für alle Patient:innen nach einer überlebten Krebserkrankung gleichermaßen. Der Bericht fordert außerdem den Miteinbezug des Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende in den entsprechenden EU-Rechtsvorschriften, um Diskriminierung zu verhindern und den Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Krebsüberlebenden zu verbessern.
Seit der Veranstaltung im Jahr 2018 im Europäischen Parlament, abgehalten von YCE, bei der nur Frankreich als Vorreiter innerhalb der Thematik dienen konnte, wurden mittlerweile in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Rumänien Gesetzesanträge angenommen. Weitere europäische Mitgliedstaaten werden folgen.
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